der Firma
Coaching Akademie
Herr Dr. Walter Spreckelmeyer
Podbielskistraße 333
30659 Hannover
1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der CA Coaching Akademie Dr. Walter Spreckelmeyer (CA) und dem Dienstberechtigten (Teilnehmer). Individualvereinbarungen oder die "Besonderen Vertragsbedingungen" haben Vorrang.
1.2 AGB des Teilnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, verpflichten die CA auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Vertragsabschluss 2.1 Verträge werden zwischen der CA und dem Dienstberechtigen (Teilnehmer) geschlossen. Dienstberechtigte können natürliche oder juristische Personen sein. Der Dienstberechtigte kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen. Er ist berechtigt, eine andere geeignete Person zu benennen, die an den Veranstaltungen (z. B. Seminare/Coachings/Lehrgänge u. a.) teilnehmen kann. Geeignet sind Personen, die die Zugangsvoraussetzungen der CA erfüllen. Der Dienstberechtigte bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner und damit Teilnehmer. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten der von ihm benannten Person ein, es sei denn, es wird mit ihm ein separater Vertrag geschlossen.
2.2 Die Veranstaltungsanmeldung erfolgt durch das vollständige wahrheitsgemäße Ausfüllen und Übersenden der durch die CA vorgegebenen Anmeldeformulare oder durch Online-Anmeldungen über die Homepage der CA. Die Übersendung der Anmeldeformulare kann auf dem Postweg, per Fax oder durch Übergabe erfolgen.
2.3 Der Vertrag wird durch eine Anmeldebestätigung der CA, die auf schriftlichem Wege, per Fax oder online erfolgen kann, geschlossen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch die CA schriftlich, in Textform oder online bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.
3. Leistungen der CA 3.1 Die CA erbringt ihre Leistungen selbst durch eigene Mitarbeiter. Sie ist berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen.
3.2 Der Teilnehmer kann sich über Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen im Prospekt und auf der Homepage der CA informieren bzw. die Leistungen werden mit ihm in Coachingprozessen individuell entwickelt und vereinbart. Bei unternehmensspezifischen Seminaren oder dem Bedarf angepassten Inhouse-Seminaren gilt die jeweils vereinbarte Konzeption. Etwaige weitere Informationen kann der Teilnehmer bei der CA anfordern.
3.3 Die jeweiligen Veranstaltungsorte und der Dozent werden dem Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. Die CA behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, Programme zu ändern oder einen Wechsel in der Person des jeweiligen Dozenten vorzunehmen. Soweit durch diese Änderungen das Veranstaltungsziel nicht wesentlich gefährdet wird, steht dem Teilnehmer kein außerordentliches Kündigungs-, Rücktritts- bzw. Minderungsrecht zu.
3.4 Die CA ist berechtigt, insbesondere bei zu geringen Anmeldungen, bei Ausfall eines Dozenten - soweit nicht rechtzeitig ein Ersatzdozent verpflichtet werden kann - oder bei nicht vorhersehbarem Ausfall der Unterrichtsräumlichkeiten, die Veranstaltung abzusagen. Die CA schließt ausdrücklich ein etwaiges Beschaffungsrisiko oder eine Garantie zur Durchführung der Veranstaltungen aus. Muss ein Seminar aus vorgenannten Gründen oder aus anderen Gründen abgesagt werden, ist die CA berechtigt, dem Teilnehmer einen Ersatztermin vorzuschlagen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, innerhalb einer Woche, jedoch spätestens zwei Tage vor Beginn der Ersatzveranstaltung, sofern diese Frist kürzer ist, seine Teilnahme abzusagen. Andernfalls bleibt er zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Sagt der Teilnehmer rechtzeitig seine Teilnahme ab, hat er Anspruch auf Rückzahlung seiner bereits gezahlten Vergütung.
3.5 Weitergehende Ansprüche auf Ersatz- oder Folgekosten, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten oder Verdienstausfall, die sich aus der berechtigten Seminarabsage ergeben könnten, hat der Teilnehmer nicht.
3.6 In unseren Honoraren und Kursgebühren sind folgende Leistungen nicht enthalten:
a. Übernachtungen, b. Reisekosten c. Verpflegung der Teilnehmer.
3.7 Die CA versichert, dass weder ihre Mitarbeiter, noch die von ihr eingesetzten Dozenten Mitglieder von Scientology sind oder jemals deren Kurse besucht haben; sie nicht nach den Technologien von L. Ron Hubbard arbeiten; weder ihre Mitarbeiter noch eingesetzten Dozenten nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden oder schulen bzw. keine Kurse und/oder Seminare / Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besucht haben; sowie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung eines Unternehmens (zur Durchführung ihrer Veranstaltungen) ablehnen; und diese Erklärung genauso für andere Sekten jeglicher Art gilt.
4. Urheberrechte 4.1 Sämtliche Publikationen, insbesondere Seminarinhalte, Seminarunterlagen und Prospekte der CA und ihrer Dozenten sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer ist berechtigt, die im Rahmen seines gebuchten und bezahlten Seminars erhaltenen Informationen und Publikationen ausschliesslich für eigene Zwecke zu nutzen.
4.2 Dem Teilnehmer ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen. Der Teilnehmer wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz- und Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann.
5. Versicherung des Teilnehmers Der Teilnehmer versichert, dass weder er noch die von ihm benannte Person einer der in 3.6 genannten Sekten angehört noch in Kenntnis der Sektenzugehörigkeit des Veranstalters an solchen Kursen oder Schulungen teilgenommen hat.
6. Rechte der CA 6.1 Die CA und ihre Dozenten behalten sich ausdrücklich das Recht vor, das Vertragsverhältnis bei einer unrichtigen Versicherung nach 5., bei Störungen der Veranstaltung von einigem Gewicht oder bei strafbaren Handlungen gegenüber der CA oder anderen Teilnehmern (z. B. Ehrverletzung oder Diebstahl) anzufechten oder außerordentlich zu kündigen und den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die CA behält sich in diesem Falle weitere Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
6.2 Die CA ist berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Teilnehmers anzubieten.
7. Zahlungsbedingungen 7.1 Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Eventuell anfallende Prüfungsgebühren sind, sofern nicht anderes vereinbart ist, kein Bestandteil der Veranstaltungsgebühr.
7.2 Soweit bei Vertragsabschluss keine andere Regelung getroffen ist, werden die Teilnehmergebühren mit Zugang der Teilnahmebestätigung und der Rechnung ohne Abzug fällig und sind bis spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang zu zahlen.
7.3 Der Teilnehmer kommt nach Fälligkeit, unabhängig vom Verzugseintritt nach 7.2(? 286 II 2 BGB), durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung, in Zahlungsverzug.
7.4 Bei Zahlungsverzug hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die CA ist berechtigt, den Teilnehmer während des Zahlungsverzugs im Rahmen ihres Zurückbehaltungsrechts von der Veranstaltung auszuschließen.
7.5 Während des Zahlungsverzuges ist die CA berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und von 8 Prozentpunkten über dem Basisansatz bei Unternehmen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
8. Widerrufsrecht Sofern der Vertrag durch einen Verbraucher mit Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, kann der Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbestätigung den Vertrag in Textform ohne Begründung gegenüber der CA (CA Coaching Akademie, Adresse gemäß Teilnahmebestätigung) widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt mit der Teilnahme an der Veranstaltung.
9. Vertragsbeendigung 9.1 Unabhängig vom vorgenannten Widerrufsrecht bleibt dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht nach folgenden Maßgaben vorbehalten:
a. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der CA zu erklären. b. Bei Rücktritt von weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 20%, c. bei Rücktritt von weniger als einer Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50%, d. danach ist der volle Betrag der vereinbarten Veranstaltungsgebühr zu zahlen.
9.2 Mit dieser Gebühr sind die Bearbeitungskosten, Aufwendungen und Schadensersatz abgegolten. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
9.3 Ist eine bestimmte (Mindest-) Lehrgangsdauer vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
10. Datenschutz 10.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Anmeldeformulare wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Andernfalls ist die CA berechtigt, die Anmeldung abzulehnen oder den Vertrag anzufechten.
10.2 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten von der CA gespeichert werden. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden von der CA nicht an Dritte weitergegeben.
10.3 Die CA verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Teilnehmer bekannt geworden sind, sofern dem nicht dringende berechtigte Interessen der CA entgegenstehen (zum Beispiel Durchsetzung von Gebührenforderungen).
11. Haftung 11.1 Der Teilnehmer wird aufgefordert, auf seine persönlichen Gegenstände zu achten. Für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer haftet die CA nicht, bzw. nur bis zur Höhe einer etwaig bestehenden Versicherungssumme.
11.2 Die CA ist um die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Lehrinhalte bemüht. Der Teilnehmer wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich durch Änderungen der Rechtslage, wissenschaftlichen Ansichten oder im Einzelfall andere Beurteilungen ergeben können.
11.3 Die CA haftet für Schäden, die durch sie oder durch ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die CA nur auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Schadensbetrag ist je Einzelfall auf die Veranstaltungsgebühr begrenzt. Soweit eine Versicherung der CA einen höheren Schadensersatz leistet, ist der Schadensersatzanspruch - auch für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - auf die Versicherungsleistung begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
11.4 Der Teilnehmer ist während der Teilnahme im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der CA versichert, sofern dem Teilnehmer nicht Ansprüche gegen Dritte zustehen.
11.5 Der Teilnehmer darf gegen Forderungen der CA nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen.
12. Verjährung Mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatzes vereinbaren die Parteien eine Erleichterung der Verjährung von 3 Jahren auf 6 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit Veranstaltungsende.
13. Sonstige Bestimmungen 13.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Aufführungen der femininen Form bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf den verbesserten Sprachfluss zurückzuführen.
13.3 Ist der Teilnehmer Kaufmann gilt als Gerichtsstand der Sitz der CA in Hannover als vereinbart.
13.4 Erfüllungsort ist Hannover.
13.5 Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechtswirkung später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
© CA Coaching Akademie | Stand 2002-11-14
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