Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

© CA Coaching AKADEMIE E.K. | Stand 2012-12-12

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der CA Coaching Akademie e. K. (CA) und dem Kunden. Individualvereinbarungen oder die „Besonderen Vertragsbedingungen“ haben Vorrang.

1.2 AGB des Kunden, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, verpflichten die CA auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Veranstaltungsanmeldung erfolgt durch das vollständige wahrheitsgemäße Ausfüllen und Übersenden der durch die CA vorgegebenen Anmeldeformulare oder durch Online-Anmeldungen über die Homepage der CA. Die Übersendung der Anmeldeformulare kann auf dem Postweg, per Fax oder durch Übergabe erfolgen.

2.2 Der Vertrag wird durch eine Anmeldebestätigung der CA, die auf schriftlichem Wege, per Fax oder online erfolgen kann, geschlossen.

2.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Anmeldeformulare wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Andernfalls ist die CA berechtigt, die Anmeldung abzulehnen oder den Vertrag anzufechten.

 

3. Leistungen der CA

3.1 Die CA erbringt ihre Leistungen selbst durch eigene Mitarbeiter. Sie ist berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen.

3.2 In den Kosten sind folgende Leistungen nicht enthalten:

a. Übernachtungen

b. Reisekosten

c. Verpflegung der Teilnehmer bzw. Seminartagungspauschalen.

3.3 Erfolgt die Leistungserbringung an einem anderen Veranstaltungsort als Hannover, können zusätzliche Kosten für die Tagungspauschale entstehen. Diese werden ggf. gesondert vereinbart.

 

4. Versicherung der CA

Die CA versichert, dass weder ihre Mitarbeiter noch die von ihr eingesetzten Dozenten Mitglieder von Scientology sind oder jemals deren Kurse besucht haben, sie nicht nach den Technologien von L. Ron Hubbard arbeiten; weder ihre Mitarbeiter noch eingesetzten

Dozenten nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden oder schulen und dass sie keine Kurse und/oder Seminare / Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besucht haben; dass sie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung eines Unternehmens (zur Durchführung ihrer Veranstaltungen) ablehnen. Diese Erklärung gilt dem Sinne nach ebenso für andere Sekten jeglicher Art.

 

5. Versicherung des Teilnehmers

Der Teilnehmer versichert, dass weder er noch die von ihm benannte Person einer der in 4 genannten Sekten angehört bzw. in Kenntnis der Sektenzugehörigkeit des Veranstalters an solchen Kursen oder Schulungen teilgenommen hat.

 

6. Urheberrechte

6.1 Sämtliche Publikationen, insbesondere Seminarinhalte, Seminarunterlagen und Prospekte der CA und ihrer Dozenten sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer ist berechtigt, die im Rahmen seines gebuchten und bezahlten Seminars erhaltene Informationen und Publikationen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, die Inhalte im Rahmen einer eigenen Coaching-Ausbildung zu verwenden. In diesem Fall bedürfte es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der CA.

6.2 Dem Teilnehmer ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen. Der Teilnehmer wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz- und

Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann.

 

7. Rechte der CA

7.1 Die CA und ihre Dozenten behalten sich ausdrücklich das Recht vor, das Vertragsverhältnis bei einer unrichtigen Versicherung nach 5., bei Störungen der Veranstaltung von einigem Gewicht oder bei strafbaren Handlungen gegenüber der CA oder anderen Teilnehmern (z. B.

Ehrverletzung oder Diebstahl) anzufechten oder außerordentlich zu kündigen und den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die CA behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

7.2 Die CA ist berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Teilnehmers anzubieten.

 

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die Zahlung der fälligen Kosten der Prüfung ist mit Beginn der Prüfung nachzuweisen.

8.2 Bei Zahlungsverzug hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die CA ist berechtigt, den Teilnehmer während des Zahlungsverzugs im Rahmen ihres Zurückbehaltungsrechts von der Veranstaltung auszuschließen.

 

9. Widerrufsrecht

Sofern der Vertrag durch einen Kunden mit Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbestätigung den Vertrag in Textform ohne Begründung gegenüber der CA widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt mit

der Teilnahme an der Veranstaltung. Die Zahlung der fälligen Kosten der Prüfung ist mit Beginn der Prüfung nachzuweisen.

 

10. Vertragsbeendigung

10.1 Unabhängig vom vorgenannten Widerrufsrecht bleibt dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht nach folgenden Maßgaben vorbehalten:

a. Der Rücktritt ist nachweislich gegenüber der CA zu erklären.

b. Bei Rücktritt von weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 20% der vereinbarten Veranstaltungsgebühr zu zahlen.

10.2 Mit Zahlung dieses Betrages sind die Bearbeitungskosten, Aufwendungen und Schadensersatz abgegolten. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich

niedriger als die Pauschale.

 

11. Datenschutz

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten von der CA gespeichert werden. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden von der CA nicht an Dritte weitergegeben.

 

12. Sonstige Bestimmungen

12.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Aufführungen der femininen Form bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf den verbesserten Sprachfluss zurückzuführen.

12.3 Ist der Teilnehmer Kaufmann gilt als Gerichtsstand der Sitz der CA in Hannover als vereinbart.

12.4 Erfüllungsort ist Hannover.

 

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